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Protokolle der Gemein- deversammlungen zur Errichtung einer Schule in Esshoff
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Protokoll vom 27.09.1946 Protokolle vom 19.12.1949 und 11.03.1959 Protokolle vom 11.03., 01.08., 28.09. und 25.11.1951 Protokolle vom 11.03., 30.10. und 04.12.1952 Esshoff, den 27. September 1946 Zu
Punkt 6 der Tagesordnung war außerdem Schulrat Olbrich aus Brilon
erschienen, der vom Amtsdirektor Branding begrüßt wurde. Der
Amtsdirektor erläuterte dann eingehend die Notwendigkeit einer Schule in
Esshoff unter den derzeitigen, schwierigen Verhältnissen, die dazu
geführt hätten, dass verschiedene Flüchtlingskinder z. Zt. die
Schule in Altenbüren aus Bekleidungsmangel nicht besuchen können, und dass
auch die einheimischen Kinder in Esshoff aus den gleichen Gründen bei
schlechtem Wetter am Unterricht in Altenbüren nicht teilnehmen können.
Der Schulrat stellte dann fest, dass im Jahre 1946, 13 schulpflichtige
Kinder in Esshoff und Antfelderwald waren.
Grimlinghausen wird deshalb nicht berücksichtigt werden können,
weil für die Kinder von Grimlinghausen der
Weg nach Nuttlar leichter und einfacher ist als der Weg hoch nach
Esshoff. Der
Schulrat erwähnte, dass die Schule in Heinrichsdorf im Amt Bigge mit 35
schulpflichtigen Kindern die geringste Schulkinderzahl aufweise, dass er
aber bei einer Anzahl von nur 13 schulpflichtigen Kindern wahrscheinlich
außer Stande sei, den Antrag der Gemeinde auf eine eigene Schule
durchführen zu können. Es wurde sodann die finanzielle Belastung der Gemeinde besprochen. An
Schulstellenbeitrag müsste gezahlt werden, jährlich 1.344,- RM Für
Miete des Schulhauses (Raum ist vorhanden), jährlich 120,- RM Heizung,
Reinigung und die Beleuchtung, jährlich 165,- RM Für
Lehrmittel, jährlich 20,- RM Für
verschiedene Ausgaben, jährlich 100,- RM Sodas
mit einer Gesamtausgabe von, nach Schätzung 1.749,- RM zu rechnen ist. Die
Gemeinde selbst sieht sich außerstande diesen Betrag aufzubringen. Die
Möglichkeit zur Errichtung einer Schule besteht demnach nur dann, wenn
ein erheblicher Zuschuss von der Regierung gewährt wird. Dieser
Zuschuss müsste sich auf mindestens 1.200,- RM belaufen. Außerdem
müssten zur Errichtung der Schule ein einmaliger Zuschuss in Höhe von
1.000,- RM gewährt werden. Die
Gemeindeversammlung Esshoff beschließt nach eingehender Beratung in
Anwesenheit des Schulrat Olbrich in Brilon und Amtsdirektor Branding des
Amtes Bigge in Bigge, dass die Bedürftigkeit für die Errichtung einer
eigenen Volksschule in Esshoff für die schulpflichtigen Kinder der
Gemeinde Esshoff und Antfelderwald (Forsthaus) auf Grund der durch die
Flüchtlinge erhöhten Kinderzahl und der derzeitigen besonders schwierigen
Versorgungslage, vor allem mit Schuhen unumgänglich notwendig geworden
ist. Die Gemeindeversammlung bittet die Behörde beim
Regierungs-Präsidenten zu erwirken, dass der Gemeinde ein entsprechender
Zuschuss gewährt wird, damit die finanziellen Voraussetzungen zur
Errichtung einer Schule gegeben werden. Weiteres
war nicht zu verhandeln. |
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